Impressum

 

Peter Mayr Behälterbau GmbH & Co.KG

Geschäftsführer: Peter Mayr

 

Eichenstrasse 10
D-87665 Mauerstetten

Tel.: 0 83 41 / 2447

Fax: 0 83 41 / 74613

mail: info@kupfer-mayr.de

 

Steuer.-Nr: 125/168/05909

Ust.-IdNr.: DE 219211291

Handelsregister Kempten HRB 7696

Gerichtsstand: Amtsgericht Kaufbeuren

 

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Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Peter Mayr Behälterbau GmbH & Co. KG

 

I. Liefervertrag                                                                                                                                                                                                   VI. Gefahrenübergang und Verpflichtung zur Entgegennahme der Leistung

 

1.     Unsere   Lieferungen   und   Leistungen   erfolgen  ausschließlich   aufgrund   der  nachstehenden                                             1.        Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile, das heißt mit der Übergabe der Sache
Bedingungen. Diese Bedingungen gelten schon jetzt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen                                                         an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
als vereinbart.
                                                                                                                                                                                                                auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch

 

2.     Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht. Es wird diesen hiermit                                                      andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten der Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf
ausdrücklich widersprochen.
                                                                                                                                                                                      Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Bruch-,

 

3.     Wird unserer Auftragsbestätigung nicht unverzüglich nach Zugang beim Besteller widersprochen, so                                                      Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.

 

gilt der Auftrag als zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen erteilt. Änderungen                                            2.      Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die
und Nebenabreden sind aus diesem Grunde nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam.                                                             Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über, jedoch ist der Lieferer ver-

 

4.     Der Umfang der Lieferungen und Leistungen, der Preis und die Lieferverbindlichkeiten erhalten nur                                                          pflichtet, auf Wunsch und Kosten des Besteller die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt,
durch schriftliche Bestätigung von unserer Seite Gültigkeit. Alle in dem Bestätigungsschreiben nicht                                               3.       Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.

 

enthaltenen früheren Abreden sind ungültig. Ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen                                             4.        Teillieferungen sind zulässig.
Zustimmung von unserer Seite, soweit sie Gültigkeit erlangen sollen.                                                                                                 

 

5.     Wir sind berechtigt, nur gegen Vorkasse zu liefern, falls Tatsachen bekannt werden, die berechtigte                                             VII.  Gewährleistung

 

Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers rechtfertigen.                                                                                                                          Für Mängel der Lieferung und Leistung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter

 

                              Eigenschaften gehört, haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

 

II. Angebot                                                                                                                                                                                                                    1.    Unbrauchbare oder in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigte Teile werden nach unserer Wahl unent-

 

1.     Erste Angebote werden in der Regel kostenlos abgegeben; weitere Angebote und Entwurfsarbeiten                                                           geltlich vom Lieferer ausgebessert oder ersetzt. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers. Für
werden nur unentgeltlich ausgeführt, wenn der Liefervertrag rechtswirksam zustande kommt.
                                                                     Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Lieferers auf die Abtretung der Haftungs-

 

2.     Die zu dem Angebot gehörigen  Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und                                                           ansprüche. die ihm gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.

 

Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeich-                                                  2.      Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Lieferer, soweit dies nach
net sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer
                                                             ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und - wenn sich ein Mangel zeigt -

 

Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer                                                            dem Lieferer unverzüglich Anzeige zu machen.

 

ist verpflichtet, vom Abnehmer als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten                                                           Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um

 

zugänglich zu machen                                                                                                                                                                                                       einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

 

3.     Der Besteller hat die Pflicht, sich selbst über die Beschaffenheit und Eignung des bestellten                                                              Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des
Produktes zu informieren
                                                                                                                                                                                                 Mangels gemacht werden; andererseits gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

 

                            Die Mängel können nur schriftlich angezeigt werden. Zur Erhaltung der Rechte des Bestellers
III. Preis und Zahlung                                                                                                                                                                                                             genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

 

1.     Die Preise gelten ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und                                                     3.     Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.

 

zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer                                                                                                                                                          4.      Keine Nacherfüllung leisten wir für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

 

2.     Zahlungen sind zu leisten bar und ohne jeden Abzug in EURO frei Zahlstelle des Lieferers, soweit                                                               Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch
nichts anderes vereinbart ist                                                                                                                                                                                     den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung -insbe-

 

3   Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden als Jahreszinsen 1 Prozentpunkt über dem                                                                                 sondere übermäßige Beanspruchung -, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangel-

 

   jeweiligen Basiszinssatz (§247 BGB), mindestens aber 5% berechnet, ohne                                                                                                           hafte Bauarbeiten, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein

 

dass es einer weiteren in Verzugsetzung bedarf. Im Falle des Verzuges schuldet der Besteller Zinsen                                                               Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind,

 

gern $ 288 BGB                                                                                                                                                                                                             5.     Nach Feststellung eines Mangels Ist dieser dem Lieferer unverzüglich schriftlich mitzuteilen und ihm

 

4.     Der Besteller hat' hinsichtlich seiner Leistungen und Zahlungen ein Zurückbehaltungsrecht oder ein                                                              eine angemessene Frist zur Vornahme der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu gewähren. Diese
Recht zur Aufrechnung nur soweit seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen
                                                                Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Mangel und die Schadenersatzpflicht des Lieferers
und entweder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.                                                                                                                              anerkannt oder nachgewiesen ist.

 

a                                                                        H                                                                                                                                                                   Unterbleibt die unverzügliche Mitteilung oder wird nach Auftreten des Mangels dem Lieferer nicht

 

IV Eigentumsvorbehalt                                                                                                                                                                                                              unmittelbar die Möglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegeben, so wird der Lieferer

 

1.     Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum                                                                  von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, bei
geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus den                                                                  denen der Lieferer mit der Beseitigung des Mangels im Verzüge ist, hat der Besteller das Recht, den
Warenanlieferungen und Montagen getilgt hat                                                                                                                                                                 Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer angemessenen Ersatz seiner

 

2.     Ein Eigentumserwerb des Bestellers an der Vorbehaltsware gem. § 950 BGB im Falle der Be- oder                                                                      Kosten zu verlangen.
Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Be- oder                                                           6.        Für das Ersatzstück und die Ausbesserung wird in gleicher Weise gewährleistet wie für den
Verarbeitung erfolgt durch den Besteller für den Lieferer, ohne dass dadurch für uns Verpflichtungen                                                                   Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der
entstehen. Die Be- und Verarbeitung der Ware dient zur Sicherung des Lieferers. Bei Verbindung,                                                               durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
Vermischung oder Vermengung mit anderen nicht dem Lieferer gehörenden Waren (§ 947, 948 BGB)                                                          7.       Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
steht dem Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der für die her-                                                                   Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrage, so steht ihm daneben kein Schadensersatz-
gestellten Sachen verwendeten Vorbehaltsware zur Summe sämtlicher Rechnungswerte der                                                                        anspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung
ande
ren bei der Herstellung verwendeten Waren                                                                                                                                                          Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der
Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber                                                                Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Werklohn/Kaufpreis und dem Wert der
einig, dass der Besteller den Lieferern im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen.                                                       mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben

 

vermischten oder vermengten Vorbehaltsware das Miteigentum an der neuen Sache übertragen hat.                                                          8.     Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als ver-

 

Die dabei entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.                                                                                     einbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine

 

Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für den Lieferer unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche                                                               vertragsgemäße Beschaffenheitsangaben der Ware bzw. des Liefergegenstandes dar. Garantie im

 

Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Besteller tritt hier-                                                                    Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht.

 

mit seine Entschädigungsansprüche,  die ihm aus Schäden der o.a. genannten Art gegen                                                           9.    Erhält der Besteller durch uns eine mangelhafte Bedienungsanleitung, sind wir lediglich zur

 

Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Lieferer in Höhe sei-                                                                    Lieferung einer mangelfreien Bedienungsanleitung verpflichtet und dies auch nur dann,

 

ner Forderungen ab                                                                                                                                                                                                              wenn der Mangel der Bedienungsanleitung der ordnungsgemäßen Bedienung entgegensteht.

 

Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt                                                        10.   Werden seitens des Bestellers oder Dritter, ohne vorherige Genehmigung des Lieferers Änderungen

 

mit allen Nebenrechten an den Lieferer abgetreten und zwar unabhängig davon, ob die oder ob sie                                                                  oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so endet hierdurch jegliche Haftung.

 

an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.                                                                                                                                                   11.   Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an

 

Die Abtretung resp. die Übertragung des Miteigentums wird durch den Lieferer angenommen.                                                                            dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind vorbehaltlich der Regelung unter X. ausge-

 

3.     Ist die abgetretene Forderung gegen den Drittschuldner in eine laufende Rechnung aufgenommen                                                                schlossen.

 

worden, so bezieht sich die vereinbarte Abrechnung auch auf die Ansprüche aus dem Kontokorrent.                                                  VIIl. Recht des Bestellers auf Rücktritt

 

Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Rechte und Forderungen gemäß Ziff. 1                                                          1.    Der Besteller kann vom Vertrage zurücktreten, wenn beim Lieferer die gesamte Lieferung und

 

4.     Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, dem Lieferer nicht gehö-                                                              Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird.

 

renden Waren, sei es ohne, sei es nach Verbindung, Vermischung, Be- und Verarbeitung verkauft                                                         2.    Liegt Lieferungs- und Zahlungsverzug im Sinne des Abschnittes V der Lieferbedingungen vor, und
wird, wird die Kaufpreisforderung in Höhe des vom Besteller für die Vorbehaltsware in Rechnung
                                                                       gewährt der Besteller dem im Verzug befindlichen Lieferer eine angemessene Nachfrist mit der aus-

 

gestellten Preises einschließlich Mehrwertsteuer an den Lieferer abgetreten, der die Abtretung                                                                drücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird

 

annimmt.                                                                                                                                                                                                                                 die Nachfrist durch Verschulden des Lieferers nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt

 

5.     Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages ver-                                                                berechtigt

 

wandt, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag im gleichen Umfange im                                                    3.       Tritt die Unmöglichkeit der ursprünglich vereinbarten Gesamtlieferung und Leistung durch
voraus an den Lieferer abgetreten, wie in den vorhergehenden Bestimmungen gesagt ist.                                                                                  Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. Ein gleiches gilt

 

6.     Der Besteller ist zur Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur unter der                                                             während des Annahmeverzuges.

 

Voraussetzung berechtigt und ermächtigt, dass die vorstehend bezeichneten Forderungen auf den                                                   4.       Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung trotz Gewährung einer ange-
Lieferer übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt.
                                                                 messenen Frist durch den Lieferer fehlgeschlagen ist. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit.

 

7.     Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung                                                              insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Lieferers bleibt von der Einziehungsermächtigung des
                                                     5.       Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere
Bestellers unberührt. Der Lieferer wird aber selbst die Forderung nicht einziehen, solange der                                                                   auf Wandelung, Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art
Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Lieferers                                                             und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden
hat er diesem die Schuld der abgetretenen Forderung mitzuteilen, die erforderlichen Auskünfte und                                                        sind soweit sich aus Ziffer X nichts Gegenteiliges ergibt

 

Unterlagen   zu   geben   sowie  den   Schuldnern   die  Abtretung   anzuzeigen.   Im   Falle  des

 

Zahlungsverzuges, der Anmeldung eines Insolvenzverfahrens, der Abgabe einer eidesstattlichen                                                     IX. Recht des Lieferers auf Rücktritt

 

Versicherung gem. § 807 ZPO eintretender Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer                                                      Für den Fal| unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des Abschnittes V der Lieferbedingungen, sofern

 

wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhärtnisse des Bestellers lassen die Befugnisse des                                                        sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb

 

Bestellers zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und zum Einzug der an den Lieferer abgetrete-                                                       des Lieferers erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der

 

nen Forderungen mit sofortiger Wirkung erlöschen.                                                                                                                                           Ausführung steht dem Lieferer das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

8.     Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn ein-                                                     Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Will der
zelne Forderungen des Lieferers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo                                                      Lieferer vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des
gezogen und anerkannt ist.                                                                                                                                                                                      Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem

 

9.     Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen erlischt, wenn alle unter Ziff. 1                                                    Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.
genannten Forderungen erfüllt sind. Alsdann geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den

 

Besteller über und die abgetretenen Forderungen stehen ihm zu.                                                                                                            X. Haftung

 

10.   Erfüllt der Besteller seine Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht, so werden sämtliche                                                 Der Lieferer haftet für im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses eingetretene Vermögensschäden, gleich
Zahlungsverbindlichkeiten sofort fällig.                                                                                                                                                             aus welchem Rechtsgrund (insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit. Pflichtverletzung und unerlaubter

 

11.   Übersteigt der realisierbare Wert sämtlicher für den  Lieferer bestehenden Sicherheiten die                                               Handlung)  nur,  wenn  der  Lieferer  (einschließlich  seiner  gesetzlichen  Vertreter  und  /  oder
Forderungen des Lieferers insgesamt nachhaltig um mehr als 20%, so ist der Lieferer auf Verlangen                                                  Erfüllungsgehilfen) den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für Fälle leichter
des Bestellers zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Lieferers verpflichtet.                                                                                  Fahrlässigkeit ist die Haftung des Lieferers ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn de

                                                                                                                                                                                                                                 Lieferer wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt. In diesen Fällen ist die Haftung der

 

V. Lieferzeit                                                                                                                                                                                                                    Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses

 

1.     Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der                                               vernünftigerweise vorhersehbar waren. Die Haftung von Folgeschäden wird ausgeschlossen. Die
vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer                                                  Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit. Eine Haftung
eventuell vereinbarten Anzahlung.                                                                                                                                                                       nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Falle unberührt. Wenn und soweit die Haftung des

 

2.     Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat                                                  Lieferers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für eine etwaige persönliche Haftung seiner Angestellten,
oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
                                                                                                                                                        Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

3.     Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außer-                                              

 

       halb des Willens des Lieferers liegen - gleichwohl, ob im Werk des Lieferers oder bei seinen                                           XI. Recht                             

 

Unterlieferern - z.B. Betriebsstörungen, Ausschusswerden, Verzögerungen in der Anlieferung wesent-                                                      Soweit gesetzlich zulässig, gilt Kaufbeuren als Erfüllungsort. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis

  licher Roh-und Baustoffe, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder                                                        ergebenden Streitigkeiten ist Kaufbeuren - soweit gesetzlich zulässig - als Gerichtsstand vereinbart.

 

Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die vorbezeichneten Umstände                                                 XIl. Verbindlichkeit des Vertrages

 

sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden                                                         Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die

 

Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird der Lieferer dem Besteller in wich-                                                              Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; die Vertragsschließenden verpflichten sich

 

tigen Fällen baldmöglichst mitteilen.                                                                                                                                                                              jedoch, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaft-

 

4.    Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.                                                                           lichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. .

                                                                                                                                                                                                                 

 

 

 

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