Impressum
Peter Mayr Behälterbau GmbH & Co.KG
Geschäftsführer: Peter Mayr
Eichenstrasse 10
D-87665 Mauerstetten
Tel.: 0 83 41 / 2447
Fax: 0 83 41 / 74613
mail: info@kupfer-mayr.de
Steuer.-Nr: 125/168/05909
Ust.-IdNr.: DE 219211291
Handelsregister Kempten HRB 7696
Gerichtsstand: Amtsgericht Kaufbeuren
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Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Peter Mayr Behälterbau GmbH & Co. KG
I. Liefervertrag VI. Gefahrenübergang und Verpflichtung zur Entgegennahme der Leistung
1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der
Lieferteile, das heißt mit der Übergabe der Sache
Bedingungen. Diese Bedingungen gelten schon jetzt auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen an
den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
als vereinbart.
auf den Besteller über,
und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch
2. Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht. Es wird diesen hiermit
andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten der Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf
ausdrücklich widersprochen.
Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Bruch-,
3. Wird unserer Auftragsbestätigung nicht unverzüglich nach Zugang beim Besteller widersprochen, so Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.
gilt der Auftrag als zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen erteilt. Änderungen 2.
Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die
und Nebenabreden sind aus
diesem Grunde nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam.
Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab
auf den Besteller über, jedoch ist der Lieferer ver-
4. Der Umfang der Lieferungen und Leistungen, der Preis und die
Lieferverbindlichkeiten erhalten nur
pflichtet, auf Wunsch und Kosten des Besteller die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt,
durch schriftliche Bestätigung von unserer Seite Gültigkeit. Alle in dem Bestätigungsschreiben nicht
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme
ist.
enthaltenen früheren Abreden sind ungültig. Ergänzende Vereinbarungen bedürfen der
schriftlichen 4.
Teillieferungen sind zulässig.
Zustimmung von unserer Seite, soweit sie Gültigkeit erlangen sollen.
5. Wir sind berechtigt, nur gegen Vorkasse zu liefern, falls Tatsachen bekannt werden, die berechtigte VII. Gewährleistung
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers rechtfertigen. Für Mängel der Lieferung und Leistung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter
Eigenschaften gehört, haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
II. Angebot 1. Unbrauchbare oder in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigte Teile werden nach unserer Wahl unent-
1. Erste Angebote werden in
der Regel kostenlos abgegeben; weitere Angebote und Entwurfsarbeiten
geltlich vom Lieferer ausgebessert oder ersetzt. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers. Für
werden nur unentgeltlich ausgeführt, wenn der Liefervertrag rechtswirksam zustande kommt.
Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Lieferers auf die Abtretung der Haftungs-
2. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und ansprüche. die ihm gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeich-
2. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den
Lieferer, soweit dies nach
net sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer ordnungsgemäßem
Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und - wenn sich ein Mangel zeigt -
Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer dem Lieferer unverzüglich Anzeige zu machen.
ist verpflichtet, vom Abnehmer als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um
zugänglich zu machen einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
3. Der Besteller hat die Pflicht, sich selbst über die Beschaffenheit und Eignung des
bestellten Zeigt
sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des
Produktes zu informieren
Mangels gemacht werden; andererseits gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Die Mängel können nur schriftlich angezeigt werden. Zur Erhaltung der Rechte des Bestellers
III. Preis und Zahlung
genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
1. Die Preise gelten ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und 3. Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer 4. Keine Nacherfüllung leisten wir für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
2. Zahlungen sind zu leisten bar und ohne jeden Abzug in EURO frei Zahlstelle des Lieferers,
soweit
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch
nichts anderes vereinbart ist
den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung -insbe-
3 Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden als Jahreszinsen 1 Prozentpunkt über dem sondere übermäßige Beanspruchung -, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangel-
jeweiligen Basiszinssatz (§247 BGB), mindestens aber 5% berechnet, ohne hafte Bauarbeiten, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein
dass es einer weiteren in Verzugsetzung bedarf. Im Falle des Verzuges schuldet der Besteller Zinsen Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind,
gern $ 288 BGB 5. Nach Feststellung eines Mangels Ist dieser dem Lieferer unverzüglich schriftlich mitzuteilen und ihm
4. Der Besteller hat' hinsichtlich seiner Leistungen und Zahlungen ein
Zurückbehaltungsrecht oder ein
eine angemessene Frist zur Vornahme der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu gewähren. Diese
Recht zur Aufrechnung nur soweit seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen
Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Mangel und die Schadenersatzpflicht des Lieferers
und entweder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
anerkannt oder nachgewiesen ist.
a H Unterbleibt die unverzügliche Mitteilung oder wird nach Auftreten des Mangels dem Lieferer nicht
IV Eigentumsvorbehalt unmittelbar die Möglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegeben, so wird der Lieferer
1. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen
ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum von
der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, bei
geht erst dann auf den
Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus den denen
der Lieferer mit der Beseitigung des Mangels im Verzüge ist, hat der Besteller das Recht, den
Warenanlieferungen und
Montagen getilgt hat
Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer angemessenen Ersatz seiner
2. Ein Eigentumserwerb des
Bestellers an der Vorbehaltsware gem. § 950 BGB im Falle der Be- oder
Kosten zu verlangen.
Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache
ist ausgeschlossen. Eine etwaige Be- oder
6. Für das Ersatzstück und die
Ausbesserung wird in gleicher Weise gewährleistet wie für den
Verarbeitung erfolgt durch den Besteller für den Lieferer,
ohne dass dadurch für uns Verpflichtungen
Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der
entstehen.
Die Be- und Verarbeitung der Ware dient zur Sicherung des Lieferers. Bei Verbindung,
durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
Vermischung oder Vermengung mit anderen
nicht dem Lieferer gehörenden Waren (§ 947, 948 BGB)
7. Wählt der Besteller wegen eines Rechts-
oder Sachmangels nach gescheiterter
steht dem Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der
für die her-
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrage, so steht ihm daneben kein
Schadensersatz-
gestellten Sachen verwendeten Vorbehaltsware zur Summe sämtlicher Rechnungswerte der
anspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung
anderen bei der Herstellung verwendeten Waren
Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der
Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber
Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Werklohn/Kaufpreis und dem Wert der
einig, dass der Besteller den Lieferern im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen.
mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht
haben
vermischten oder vermengten Vorbehaltsware das Miteigentum an der neuen Sache übertragen hat. 8. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als ver-
Die dabei entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. einbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine
Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für den Lieferer unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche vertragsgemäße Beschaffenheitsangaben der Ware bzw. des Liefergegenstandes dar. Garantie im
Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Besteller tritt hier- Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht.
mit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o.a. genannten Art gegen 9. Erhält der Besteller durch uns eine mangelhafte Bedienungsanleitung, sind wir lediglich zur
Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Lieferer in Höhe sei- Lieferung einer mangelfreien Bedienungsanleitung verpflichtet und dies auch nur dann,
ner Forderungen ab wenn der Mangel der Bedienungsanleitung der ordnungsgemäßen Bedienung entgegensteht.
Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt 10. Werden seitens des Bestellers oder Dritter, ohne vorherige Genehmigung des Lieferers Änderungen
mit allen Nebenrechten an den Lieferer abgetreten und zwar unabhängig davon, ob die oder ob sie oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so endet hierdurch jegliche Haftung.
an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. 11. Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an
Die Abtretung resp. die Übertragung des Miteigentums wird durch den Lieferer angenommen. dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind vorbehaltlich der Regelung unter X. ausge-
3. Ist die abgetretene Forderung gegen den Drittschuldner in eine laufende Rechnung aufgenommen schlossen.
worden, so bezieht sich die vereinbarte Abrechnung auch auf die Ansprüche aus dem Kontokorrent. VIIl. Recht des Bestellers auf Rücktritt
Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Rechte und Forderungen gemäß Ziff. 1 1. Der Besteller kann vom Vertrage zurücktreten, wenn beim Lieferer die gesamte Lieferung und
4. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, dem Lieferer nicht gehö- Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird.
renden Waren, sei es ohne, sei es nach Verbindung, Vermischung, Be- und Verarbeitung verkauft
2. Liegt Lieferungs- und Zahlungsverzug im Sinne des Abschnittes V der
Lieferbedingungen vor, und
wird, wird die Kaufpreisforderung in Höhe des vom Besteller für die Vorbehaltsware in Rechnung
gewährt der Besteller dem im Verzug befindlichen Lieferer eine angemessene Nachfrist mit der aus-
gestellten Preises einschließlich Mehrwertsteuer an den Lieferer abgetreten, der die Abtretung drücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird
annimmt. die Nachfrist durch Verschulden des Lieferers nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt
5. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages ver- berechtigt
wandt, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag im gleichen Umfange im
3. Tritt die Unmöglichkeit der ursprünglich
vereinbarten Gesamtlieferung und Leistung durch
voraus an den Lieferer abgetreten, wie in den vorhergehenden Bestimmungen
gesagt ist.
Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. Ein gleiches gilt
6. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur unter der während des Annahmeverzuges.
Voraussetzung berechtigt und ermächtigt, dass die vorstehend bezeichneten Forderungen auf den
4. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung trotz
Gewährung einer ange-
Lieferer übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt.
messenen Frist durch den Lieferer fehlgeschlagen ist. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit.
7. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der
Abtretung
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller
jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Lieferers bleibt von der Einziehungsermächtigung des
5. Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche
des Bestellers, insbesondere
Bestellers unberührt. Der Lieferer wird aber selbst die Forderung nicht einziehen, solange
der auf
Wandelung, Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art
Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Lieferers
und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden
hat er diesem die Schuld der abgetretenen Forderung mitzuteilen, die erforderlichen Auskünfte und
sind soweit sich aus Ziffer X nichts Gegenteiliges ergibt
Unterlagen zu geben sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Im Falle des
Zahlungsverzuges, der Anmeldung eines Insolvenzverfahrens, der Abgabe einer eidesstattlichen IX. Recht des Lieferers auf Rücktritt
Versicherung gem. § 807 ZPO eintretender Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer Für den Fal| unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des Abschnittes V der Lieferbedingungen, sofern
wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhärtnisse des Bestellers lassen die Befugnisse des sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb
Bestellers zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und zum Einzug der an den Lieferer abgetrete- des Lieferers erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der
nen Forderungen mit sofortiger Wirkung erlöschen. Ausführung steht dem Lieferer das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
8. Der Eigentumsvorbehalt
gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn ein-
Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Will der
zelne Forderungen des Lieferers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo
Lieferer vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des
gezogen und anerkannt ist.
Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem
9. Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden
Bestimmungen erlischt, wenn alle unter Ziff. 1
Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.
genannten Forderungen erfüllt sind. Alsdann geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den
Besteller über und die abgetretenen Forderungen stehen ihm zu. X. Haftung
10. Erfüllt der Besteller seine
Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht, so werden sämtliche
Der Lieferer haftet für im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses eingetretene Vermögensschäden, gleich
Zahlungsverbindlichkeiten sofort fällig.
aus welchem Rechtsgrund (insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit. Pflichtverletzung und unerlaubter
11. Übersteigt der realisierbare Wert
sämtlicher für den Lieferer bestehenden Sicherheiten die Handlung)
nur, wenn der Lieferer (einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter und /
oder
Forderungen des Lieferers insgesamt nachhaltig um mehr als 20%, so ist der Lieferer auf Verlangen
Erfüllungsgehilfen) den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für Fälle leichter
des Bestellers zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Lieferers verpflichtet.
Fahrlässigkeit ist die Haftung des Lieferers ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn de
Lieferer wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt. In diesen Fällen ist die Haftung der
V. Lieferzeit Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
1. Die Lieferfrist beginnt
mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der
vernünftigerweise vorhersehbar waren. Die Haftung von Folgeschäden wird ausgeschlossen. Die
vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer
Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit. Eine Haftung
eventuell vereinbarten Anzahlung.
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Falle unberührt. Wenn und soweit die Haftung des
2. Die Lieferfrist ist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat
Lieferers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für eine etwaige persönliche Haftung seiner Angestellten,
oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außer-
halb des Willens des Lieferers liegen - gleichwohl, ob im Werk des Lieferers oder bei seinen XI. Recht
Unterlieferern - z.B. Betriebsstörungen, Ausschusswerden, Verzögerungen in der Anlieferung wesent- Soweit gesetzlich zulässig, gilt Kaufbeuren als Erfüllungsort. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis
licher Roh-und Baustoffe, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder ergebenden Streitigkeiten ist Kaufbeuren - soweit gesetzlich zulässig - als Gerichtsstand vereinbart.
Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die vorbezeichneten Umstände XIl. Verbindlichkeit des Vertrages
sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die
Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird der Lieferer dem Besteller in wich- Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; die Vertragsschließenden verpflichten sich
tigen Fällen baldmöglichst mitteilen. jedoch, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaft-
4. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. lichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. .
Peter Mayr, Behälterbau GmbH & Co.KG, Eichenstrasse 10, 87665 Mauerstetten, Tel.08341-2447
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!Das Konto der VR Bank Kaufbeuren ist wegen einer Bankenfusion erloschen, bitte keine Überweisungen mehr darauf tätigen!